Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung auch für Hotels. Wenn Sie glauben, dies trifft für unser touristisches Betriebe nicht zu, dann haben Sie sich getäuscht.

Auf Grund der ab Mai 2018 drohenden hohen Bußgelder ist es an der Zeit, den Datenschutz auch im Tourismus unter Kontrolle zu bekommen. Hinsichtlich des enormen Haftungsrisikos, und weil es die DSGVO verlangt, sollten touristische Betriebe dokumentieren, wie sie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen. Das ist besonders wichtig, weil die DSGVO zahlreiche Nachweis- und Rechenschaftspflichten vorgibt.

Dafür braucht es einiges an organisatorischen Prozessen, welche wir für Sie umsetzen.

Insbesondere in der Hotellerie sind viele Bereiche und Prozesse, wie die Gestaltung der Website, der Umgang mit Gäste- sowie Mitarbeiterdaten, Videoüberwachung bis hin zum Versand von Newslettern vom Datenschutz betroffen.

In touristischen Betrieben wie Hotels und Gastronomie-Betriebe gibt es jede Menge an Daten, welche wir in Zukunft Beachtung schenken müssen.

Denken Sie an:

  • Ihre Mitarbeiter-Daten
  • Daten von Gästen beim Check in
  • Daten von Gästen im Wellness-Bereich

Möchten Sie mehr über Datenschutz in der Hotellerie und die Datenschutz-Grundverordnung wissen, dann informieren Sie sich gleich über unsere Seminartermine.

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