Man glaubt es kaum, aber während wir noch über die Pommes-Verordnung lachen, die Allergene auf der Speisekarte abgehackt haben, kommt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch auf die Gastronomie zu. Aber diesmal müssen wir als Betrieb auch einiges an organisatorischen bzw. auch technischen Maßnahmen umsetzen. Eines ist fix am 25. Mai 2018 ist es zu spät, weil dann ist diese Verordnung auch anzuwenden.

Für die Umsetzung bleibt nur noch wenig Zeit! Es gilt ein erhöhter Strafrahmen bei Verstößen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf oder informieren Sie sich über unsere Seminare speziell für touristische Betriebe.

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