In der vergangenen Woche wurde die Novelle des Datenschutzgesetzes im Nationalrat beschlossen. Sie bringt Erleichterungen für Unternehmen.

Steter Tropfen höhlt den Stein: Lange hat die WKO-Organisation dafür getrommelt, jetzt beginnt sich der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ erstmals wirklich durchzusetzen. Nämlich beim Datenschutzrecht: In der Novelle zur DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) wurde nun gesetzlich ausdrücklich festgelegt, dass beim Datenschutz die Behörden, dem Grundsatz „Beraten statt Strafen“ folgend, verpflichtetet sind, bei erstmaligen Verstößen lediglich eine Verwarnung auszusprechen, statt gleich eine Geldstrafe einzufordern.
„Das ist ein absoluter Durchbruch für unsere Unternehmen“, freut sich WKO-Präsident Josef Herk, der  seit Jahren gegen die überbordende Bürokratie kämpft. „Der Giftzahn horrender Strafdrohungen beim ersten kleinen Fehler ist damit gezogen“, so Herk. Der massive Einsatz der Wirtschaftskammer schlage sich auch noch in weiteren Verbesserungen für die Unternehmen nieder, welche die Vollziehung dieser komplexen Materie um einiges erleichtern würden. So ist nun auch festgehalten, dass bei Verstößen, die vor dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzrechts gesetzt wurden, die für den Verursacher günstigere – also in der Regel frühere – Rechtslage anzuwenden ist.

Keine Doppelbestrafung

Tamara Charkow, Expertin im WKO-Rechtsservice: „Eine mögliche Doppelbestrafung fällt ebenfalls weg. Das bedeutet, dass neben der juristischen Person nicht auch noch ihre Vertreter bestraft werden dürfen. Bei allfälligen Strafen gegen juristische Personen, etwa im Wiederholungsfall, dürfen für den gleichen Verstoß nicht gleichzeitig Geschäftsführer oder Beauftragte bestraft werden.“ Klargestellt wurde auch, dass sich der Datenschutz grundsätzlich nur auf natürliche Personen bezieht, was ebenfalls zur Rechtssicherheit beiträgt.
Von großer Bedeutung für die zum überwiegenden Teil mittelständisch strukturierte österreichische Wirtschaft ist auch, dass großflächige Verbandsklagen nicht zulässig sind.
Charkow: „Den sogenannten Klagsvereinen ist somit eine Klagemöglichkeit verwehrt.“ Herk verweist auf noch einen Erfolg für die Wirtschaft: „Ein Gold Plating, also die in Österreich in der Vergangenheit viel zu oft übliche Übererfüllung von EU-Normen, konnte beim Datenschutz für die Wirtschaft verhindert werden.“
Die DSGVO hat die Experten in der WKO in den letzten Monaten rekordverdächtig gefordert: Die Besucherzahlen auf wko.at sprengen derzeit jeden Rahmen und unterstreichen das große Inte­resse der Betriebe an einer rechtskonformen Umsetzung des neuen Datenschutzregimes. Nicht weniger als 1,3 Millionen Zugriffe hat das wko.at-Serviceangebot zur Datenschutz-Grundverordnung im ersten Quartal verbucht.

Alle Informationen zum Thema: www.wko.at/datenschutz.
QUELLE: https://news.wko.at/news/steiermark/beraten-statt-bestrafen-dsgvo-wird-entschaerft.html