In Anbetracht des letzten Blog Beitrages, ist von der Nutzung des Messengers WhatsApp innerhalb eines touristischen Betriebes abzuraten.
Machen Sie unbedingt für Ihre Mitarbeiter eine
- Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Internet & Email (nicht erlauben)
- Schriftliche Individualabreden mit den Mitarbeitern bzgl. WhatsApp
- Datenschutz-Policy erstellen
Verhindern kann man es nur durch Voreinstellungen auf das Handy.
Aber:
Bereits durch die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist jeder Mitarbeiter angehalten, Daten die das Unternehmen betreffen, von der Kommunikation über den Messenger auszuschließen.