In Anbetracht des letzten Blog Beitrages, ist von der Nutzung des Messengers WhatsApp innerhalb eines touristischen Betriebes abzuraten.

Machen Sie unbedingt für Ihre Mitarbeiter eine

  • Betriebsvereinbarung zur Nutzung von Internet & Email (nicht erlauben)
  • Schriftliche Individualabreden mit den Mitarbeitern bzgl. WhatsApp
  • Datenschutz-Policy erstellen

Verhindern kann man es nur durch Voreinstellungen auf das Handy.

Aber:
Bereits durch die Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist jeder Mitarbeiter angehalten, Daten die das Unternehmen betreffen, von der Kommunikation über den Messenger auszuschließen.